| Gegenstand | 1. Die Geschäftsführung, Geschäftsbesorgung und Vertretung von Gesellschaften, insbesondere von solchen, die sich mit der Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten befassen sowie deren Vermietung, Verwaltung und Veräußerung; Geschäfte, die gem. § 34 c Gewerbeordnung genehmigungsbedürftig sind, sind ausgeschlossen.
2. Die Übernahme von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin. |