| Gegenstand | Die Wahrnehmung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen insbesondere durch
a) die Übernahme und Verwaltung von Bürgschaften mit staatlichen Rückbürgschaften oder auf der Grundlage staatlich anerkannter Richtlinien gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und Leasinggesellschaften zur Absicherung von Krediten und Leasingforderungen sowie
b) die Übernahme und Verwaltung von Garantien mit staatlichen Rückgarantien oder auf der Grundlage staatlich anerkannter Richtlinien gegenüber Beteiligungsgesellschaften zur Absicherung von Beteiligungen
an mittelständische(n) Unternehmen und freiberuflich Tätige(n) zu ihrer Gründung und zur Erhaltung und Förderung ihrer Leistungsfähigkeit. |