| Gegenstand | 1. Die Wahrnehmung von Aufgaben der
- Sozialplanung,
- Mieterberatung,
- Stadtforschung,
- Öffentlichkeitsarbeit.
2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Tätigkeiten im Sinne der §§ 51 ff AO ("Steuerbegünstigte Zwecke") zur selbstlosen ideellen und materiellen Förderung der Allgemeinheit durch Ausbau und Festigung der demokratischen Willensbildung sowie zur Förderung der gerechten und bedürfnisorientierten Wohnraumversorgung und Wohnumfeldgestaltung für einen unbestimmen Personenkreis. Die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke soll durch folgende Tätigkeit erreicht werden:
2.2. Die Beteiligung von Wohnungs- und Gewerbemietern am Prozeß einer behutsamen Stadterneuerung sowie vorbereitende und begleitende Sozialplanung bei Stadterneuerungsmaßnahmen.
2.3. Unterstützung und Bürgerbeteiligung und Entwicklung von kiezbezogenen Modellen zur Verbesserung sozialer, kultureller, räumlicher, ökologischer, gewerblicher und
wirtschaftlicher Strukturen.
2.4. Förderung der Zusammenarbeit von Mietern, Gewerbetreibenden und Experten zur Weiterentwicklung von Strategien der behutsamen Stadterneuerung sowie Fortbildung von in der Stadterneuerung tätigen Sozialplanern/Mieterberatern.
2.5. Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen zu Sozial- und Stadtteilplanungen sowie zu Betroffenenbeteiligung und -mitwirkung.
2.6. Einrichtung von Vor-Ort-Büros zur Information und Beratung.
2.7. Öffentlichkeitsarbeit.
2.8. Förderung der Entwicklung von gleichberechtigten Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen.
3. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des gemeinnützigen Zweckes notwendig oder nützlich sind. |