mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) sowie die Einhaltung der für die Berufsausübung nach § 4 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) geltenden Berufspflichten.