Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie die Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung, weiterhin die wirtschaftliche Vorbereitung und wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung und die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen.