Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Herstellung von Zahnersatz, Handel mit Dentalartikeln und -materialien, Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck.