Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, die Durchführung von Maklergeschäften gem. § 34 c GewO und der gewerbliche Grundstückshandel.