| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) und die Förderung der Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen (§ 52 Abs. Abs. 2 Nr. 1 AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: Die Errichtung und der Betrieb eines Behindertenheimes, in Berlin Weißensee; Die Pflege und Integration mehrfach behinderter Blinder, blinder Senioren und Integration von Behinderten durch Zusammenleben mit nichtbehinderten Personen sowie ähnlichen Tätigkeiten; Weiterhin die Beteiligung an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen.; Im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung wirkt die Gesellschaft mit ihrer gemeinnützigen Schwestergesellschaft der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 25891 B) planmäßig zusammen. In diesem Rahmen empfängt sie gemeinschaftliche Serviceleistungen, wie Lohn- und Personalbuchhaltung und Hausmeister- und Gärtnertätigkeiten. Die Gesellschaft kann auch den in Anlage 1 aufgeführten Körperschaften und anderen gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwenden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft, soweit diese nicht nach § 58 Nr. 1 AO zugewendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verein: Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin, gegr. 1874 e. V. - Älteste Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten, Auerbacher Straße 7, 14193 Berlin, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu VR 1035 B, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. |