Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Vermittlung von Leasing- und Versicherungsgeschäften jeder Art,
b) der Abschluß von nicht erlaubnispflichtigen Handelsgeschäften aller Art,
c) die Beteiligung an anderen Unternehmen,
d) die Unternehmensberatung,
e) die Vermietung von betrieblichen Anlage-Gegenständen aller Art,
f) die Vermittlung von Darlehen, Teilzahlungsverträgen u. a.
Ausgenommen sind Geschäfte, die nach § 1 Kreditwesengesetz einer besonderen Erlaubnis bedürfen.