| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Vermittlung von Leasing- und Versicherungsgeschäften jeder Art,
b) der Abschluß von nicht erlaubnispflichtigen Handelsgeschäften aller Art,
c) die Beteiligung an anderen Unternehmen,
d) die Unternehmensberatung,
e) die Vermietung von betrieblichen Anlage-Gegenständen aller Art,
f) die Vermittlung von Darlehen, Teilzahlungsverträgen u. a.
Ausgenommen sind Geschäfte, die nach § 1 Kreditwesengesetz einer besonderen Erlaubnis bedürfen. |