Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines zahntechnischen Labors, hierbei insbesondere die Herstellung von jeglichem Zahnersatz sowie die Durchführung sonstiger zahntechnischer Arbeiten, die Herstellung und der Vertrieb von Geräten, Maschinen, Hilfswerkzeugen und Materialien für den zahntechnischen Bedarf sowie der Vertrieb von Dentalartikeln aller Art, die Durchführung von Seminaren, Veranstaltungen und die Vermietung von (Schulungs- und/oder Betriebs-) Räumen sowie die Beratung von Zahnärzten, Laboren in medizin-technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen.