Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Organisationen im sozialen Bereich und in der Entwicklungszusammenarbeit sowie von wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden bei der Planung und Durchführung von Projekten, Planung, Leitung und Evaluierung von Projekten, Konzipierung und Durchführung von Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen, Entwicklung von Konzepten, Methoden und Instrumenten.