Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller denkbaren Art; neben Nachweis der Gelegenheit und ihrer Vermittlung sowie der Verwaltung von Grundbesitz insbesondere auch Vorbereitung, Aufsicht und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr, im eigenen Namen auf eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von vermögenswerten Rechten an Immobiliargegenständen, die zum Besitz, zur Nutzung oder zum Gebrauch berechtigen (Nießbrauch, Miete, Pacht) einschließlich der Anwartschaft auf deren Erwerb.