Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Grundstücks- und Vermögensverwaltung, die Grundstücksbebauung einschließlich der Baubetreuung, die Vermietung sowie die Vermittlung von Geschäften der vorstehenden Art mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handelsgeschäften. Der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung.