| Gegenstand | Die Beratung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und aller natürlicher und juristischer Personen im Bereich der Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur in allen damit im Zusammenhang stehenden Veranstaltungsformen insbesondere der Aus- und Weiterbildung.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar entsprechen oder nützlich sind. Hier sind beispielhaft zu nennen der Verlag und Vertrieb von Zeitschriften, Büchern und Drucksachen sowie von Vorhaben der Bildungsplanung und -förderung.
Dem Zweck der Gesellschaft dient auch das Erwerben, Halten und Veräußern von Beteiligungen an in § 3 genannten Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie das Erbringen von Dienstleistungen, sofern dafür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen als Dienstleistung für Dritte ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des KWG aus. |