Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen aller Art und der Einbau von Auffanggruben, Wasserschächten und dergleichen, ferner der Güterkraftverkehr und die Vornahme von Erd- und Abrissarbeiten. Das Unternehmen führt keine Maurer- und Betonarbeiten aus.