Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.10.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2020 um bis zu 125.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2015/I)
Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen.Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat kann einen oder mehreren, auch allen Vorstandsmitgliedern das Recht zur Alleinvertretung der Gesellschaft erteilen.
Gegenstand
Die Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Grundbesitz.