Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Finanzierungen aller Art sowie das Betreiben eines Kfz-Zulassungsdienstes.