| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23.01.2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Eintragung betreffend die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Das Aktenzeichen des Amtsgerichts Charlottenburg lautet AZ: 36l IN 7083/22 |
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