Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Durchführung von Geschäften nach § 34 c Gewerbeordnung, insbesondere die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilien im innerstädtischen Bereich,
- der An- und Verkauf sowie die sonstige Vermarktung von Immobilien aller Art einschließlich der Vermittlung von Mietverträgen über Gewerbeflächen und Wohnräume,
- die Möblierung, Ausstattung und entgeltliche Überlassung von Wohnungen nebst Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen,
- sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen.