Es besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Cottbusser Maschinen- und Stahlbau GmbH mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 183), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.06.2006 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.