| Gegenstand | Die Förderung, Führung und Verwaltung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialdienstes, der Gesundheits- und Sozialvorsorge und Einrichtungen der medizinischen und sozialen Versorgung. Unter Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialdienstes, der Gesundheits- und Sozialvorsorge und Einrichtungen der medizinischen und sozialen Versorgung werden solche
Einrichtungen verstanden, in denen durch ärztliche und/oder pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden oder Geburtshilfe geleistet wird und die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden,
die Entwicklung neuer Formen der stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung durch inhaltlich fachliche Verknüpfung von Akut-Medizin und Rehabilitation sowie der vor- und nachstationären Betreuung unter einheitlicher ärztlicher Leitung,
die Sicherung bestehender stationärer und teilstationärer medizinischer und sozialer Einrichtungen mit dem Ziel ihrer baldigen Überführung in eine frei-gemeinnützige Trägerschaft,
die Zwecke der Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt zu fördern.
Im Rahmen dieser Zielvorstellungen soll die Gesellschaft insbesondere tätig werden durch:
die Übernahme der Trägerschaft und den Betrieben von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen der stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung,
die Gründung neuer Einrichtungen der stationären und teilstationären medizinischen Versorgung und deren Betriebe,
die Auswertung der in ihren Einrichtungen anfallenden diagnostischen und therapeutischen Ergebnisse. Sie kann wissenschaftliche Forschungsarbeit durchführen und sich an klinikübergreifenden und anderen Forschungsaufgaben beteiligen bzw. diese fördern,
die Förderung und den Betrieb von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern. |