| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, als da sind
- allgemeine Beratung und Vertretung in Steuersachen,
- Bearbeitung aller Steuerangelegenheiten und Steuererklärungen,
- Hilfeleistungen in Steuerstraf- und Steuerbußgeldsachen,
- Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. |