Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Konzeptionierung und der Betrieb von eigenen und fremden Boardinghäusern, Hotels, Cafés und Restaurants sowie die Anpachtung, Vermietung sowie Untervermietung dieser Betriebsstätten, mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34 c GewO.