Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Reisebüros. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beraten, sich an solchen beteiligen oder ganz übernehmen.