| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen durchzuführen, die der beruflichen und sozialen Integration Behinderter dienen. Zur Erfüllung des Zwecks kann die Gesellschaft ohne Erzielung eines Gewinns
a) Werkstätten für Behinderte im Sinne des Rechts der Rehabilitation und Eingliederung Behinderter,
b) Betriebe und Betriebsabteilungen, die die Beschäftigung besonders betroffener Behinderter zum Ziel haben,
c) behindertengerechte Wohnstätten sowie
d) Sportstätten für unterstützende sporttherapeutische Übungen schaffen und betreiben sowie
e) sonstige Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Eingliederung Behinderter anbieten und
f) die gebotene Betreuung und Förderung von Schwerstbehinderten, für die berufsfördernde Maßnahmen nicht, noch nicht oder nicht mehr in Betracht kommen, durchführen. |