Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien und grundstücksgleichen Rechten jeder Art und deren Verwaltung, soweit diese nicht die Genehmigung gemäß § 34 c Gewerbeordnung erfordern.