Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und der Vertrieb von Waren verschiedener Art, insbesondere von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, Haushaltgeräten, einschließlich Komplettierungssortimenten aller Art, technischen Anlagen und Ausrüstungen sowie Ex- und Import derselben; die Vertretung in- und ausländischer Firmen, Serviceleistungen verschiedener Art, z.B. auf dem Gebiet der Vermittlung von Finanzierungs- und Kreditlinien, Consulting, Vermittlung ausländischer Joint-Venture-Partner, Anbahnung und Vermittlung von produkt- und projektbezogenen Geschäftskontakten und Geschäften; die Investition von Eigen- und Fremdkapital in die Entwicklung der Produktion von Gebrauchsartikeln und Industriewaren sowie in die von landwirtschaftlichen Betrieben, Handel und Gaststättengewerbe.