Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Ausführung von handwerklichen Bauleistungen aller Art sowie die Bauregie, Baubetreuung und Tätigkeit als Generalunternehmer mit Ausnahme von Geschäften nach § 34 c Gewerbeordnung.