| Gegenstand | Verwaltung von Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, die sich beschäftigen mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Möglichkeit zum Abschluß von Verträgen über
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
b) den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer oder von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. |