| Gegenstand | Der An- und Verkauf von Immobilien, die Haus- und Vermögensverwaltung für eigene Objekte und für Dritte, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstückseigene Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, Verwaltungsleistungen für eigene und für fremde Bauprojekte, insbesondere die Abwicklung des hierdurch anfallenden allgemeinen Schriftverkehrs, der Koordination von Arbeitsabläufen sowie der Kostenüberwachung; Baubetreuung und Bauträgerschaft (im Sinne des § 34 c GewO) wird nicht durchgeführt. |