Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien, die Haus- und Vermögensverwaltung für eigene Objekte und für Dritte, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstückseigene Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, Verwaltungsleistungen für eigene und für fremde Bauprojekte, insbesondere die Abwicklung des hierdurch anfallenden allgemeinen Schriftverkehrs, der Koordination von Arbeitsabläufen sowie der Kostenüberwachung; Baubetreuung und Bauträgerschaft (im Sinne des § 34 c GewO) wird nicht durchgeführt.