Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit als Projektentwickler, Bauträger, Baubetreuer, Generalübernehmer, und Hausverwalter sowie der Erwerb, die Erschließung, Vermietung, Verpachtung sowie An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.