Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.07.1998 mit der DEGEWO Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, dem die Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung durch Beschluss vom 14.07.1998 zugestimmt hat. Der mit der degewo Aktiengesellschaft, Berlin (HRB 1217 B, vormals DEGEWO Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.07.1998 ist durch Vereinbarung vom 17.12.2009 geändert in § 4 (Gewinnabführung/Verlustübernahme) und ergänzt um § 4a (Verlustübernahme). Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 17.12.2009 der Änderung und Ergänzumng zugestimmt.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
022
Text
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2010 einen Teil ihres Vermögens auf die Degewo-Hausbau GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69884) übertragen. Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.10.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage hat die degewo AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 1217 B) ihr Vermögen teilweise auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile des Vermögens (Immobilienbestand-Köpenick, Joachimstraße) der degewo Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 1217 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 11.12.2020 einen Teil ihres Vermögens auf die degewo Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 1217 B) übertragen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.11.2021 Teile ihres Vermögens auf die degewo Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 1217 B) übertragen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(1) Das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen.
(2) Aufgabe des Unternehmens ist sowohl die Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezirken für breite Schichten der Bevölkerung (Wohnungsmarktaufgabe) als auch die Hilfestellung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können (Versorgungsaufgabe).
(3) Der Beitrag der Gesellschaft zu einem ausreichenden Wohnraumangebot mit sozialverträglichen Mieten und zur städtebaulichen Entwicklung Berlins kann durch Wohnungsneubau, Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung bestehenden Wohnraums sowie Ankauf erreicht werden. Dabei sind die Anforderungen des Umweltschutzes zu beachten.
(4) Bei der Planung und Realisierung von Neubauvorhaben ist darauf hinzuwirken, dass ein angemessener Anteil der Neubauwohnungen mit Mitteln von Wohnungsbauförderprogrammen errichtet wird.
(5) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden.
Die kontinuierliche Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden.
(6) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
(7) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.