Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel und Vermittlung von Industriegütern aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie Handeln und Verchartern von Schiffen und Booten aller Art auf eigene und fremde Rechnung.