| Gegenstand | Die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Metallwaren aller Art, der Handel mit solchen Erzeugnissen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. |