Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Textilien, das Betreiben eines Autohandels, Autopflege und Autovermietung, sowie der Abschluss und die Vermittlung von Verträgen über Darlehen, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerblicher Räume und Wohnräume und das Betreiben einer Werbeagentur.