| Gegenstand | Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sind. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten und sich an solchen Unternehmen in jeder Weise, insbesondere auch als vertretungsberechtige, persönlich haftende Gesellschafterin, beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |