Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, deren Planung, Entwicklung und Bebauung sowie die Herstellung und der Verkauf von Eigenheimen, jedoch nicht die Vermittlung von Grundstückskaufverträgen oder sonstigen nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten.