Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung und Verwertung, der Erwerb von Rückübertragungsansprüchen nach dem Gesetz über offene Vermögensfragen sowie deren Durchsetzung, Regulierung und Verwertung, die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten als Baubetreuer, einschließlich des Handels im fremden Namen und für fremde Rechnung.