| Gegenstand | Der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Verwaltung und Vermietung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft nimmt keine Handlungen und Rechtsgeschäfte vor, für die eine gewerbliche Erlaubnis gemäß § 34 c GewO erforderlich ist. |