Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen aller Art, insbesondere Betonfertigteilen, die Vermittlung von Bauleistungen, die Vermietung von Baugeräten, die Übernahme und Weitervergabe von Bauleistungen, die Übernahme von Industrievertretungen sowie das Erbringen von Architektur-
und Ingenieurleistungen entsprechend der Verordnung über die Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure vom 13. Dezember 1990.