Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Unternehmern in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Die genehmigungsfreie Vermittlung von Verträgen und Geschäften und die Tätigkeit als Immobilien- und Finanzmakler nach § 34 c Gewerbeordnung.