Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Fleurop GmbH in Berlin, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 15.04.1993 zugestimmt hat.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, dann wird die Gesellschaft je von zweien vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.