| Gegenstand | - die Verwaltung eigenen Vermögens, - der Erwerb und die Verwertung von Beteiligungen wirtschaftlicher Art;
- die Bewirtschaftung von Immobilien; Hausverwaltung und -vermietung sowie Immobilienmanagement ;
- Vermittlung von Immobilien aller Art;
- die Erbringung unternehmensnaher Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung und Lohnabrechnung, insbesondere Führung der laufenden Finanzbuchhaltung, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, soweit die vorgenannten Tätigkeiten nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen, es sei denn es ist eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich und eine solche liegt vor. |