Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- die Verwaltung eigenen Vermögens, - der Erwerb und die Verwertung von Beteiligungen wirtschaftlicher Art;
- die Bewirtschaftung von Immobilien; Hausverwaltung und -vermietung sowie Immobilienmanagement ;
- Vermittlung von Immobilien aller Art;
- die Erbringung unternehmensnaher Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung und Lohnabrechnung, insbesondere Führung der laufenden Finanzbuchhaltung, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, soweit die vorgenannten Tätigkeiten nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen, es sei denn es ist eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich und eine solche liegt vor.