| Gegenstand | 1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Information und Wissensvermittlung sowie naturwissenschaftliche Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch andere Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO.
2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
a )die Initiierung, die Förderung und den Betrieb eines natur- und lebenswissenschaftlichen Informations- und Ausstellungszentrums von überregionaler Bedeutung, in dem Vorschulkinder, Schüler und Erwachsene naturwissenschaftliche und medizinische Zusammenhänge von Leben und Gesundheit erlernen und erforschen können.
b) die Initiierung, die Förderung und die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im naturwissenschaftlichen und medizinischen Bereich, wie beispielsweise von naturwissenschaftlichen Experimentierkursen für Kinder im Vor- und Grundschulalter oder von Experimentier- und Informationsveranstaltungen zu naturwissenschaftlichen und medizinischen Themen für Schüler und Studenten.
c) die Erprobung neuer Methoden der natur- und lebenswissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung.
d) die selbstlose Unterstützung kranker und behinderter Kinder und die Förderung von Körperschaften mit gleicher Zielsetzung. |