| Gegenstand | Die gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere
- Beratung und Vertretung in Steuersachen
- Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten
- Hilfeleistung in Steuerstraf- und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
- Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten
- Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. |