Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Beratung - speziell im EDV-Einsatz-, Systemanalysen, Erstellung von Anwendungssoftware,
Textverarbeitung, Belegverarbeitung und sonstige Arbeiten im Bereich Rechnungswesen, Verkauf von Software, Datenverarbeitungsanlagen.