| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Absatz 3 Steuerberatergesetz, insbesondere Buchhaltung, Abschlüsse, Ausfertigung von Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Beratung und Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten. |