Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigener oder fremder Immobilien und Grundstücke; Vermietung, Verpachtung und Betreiben (Service und Dienstleistungen) von Immobilien und Grundstücken im eigenen und fremden Namen; An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im eigenen und fremden Namen; Entwicklung, Beplanung und Bebauung (unter Einschaltung von Subunternehmen) von Immobilien und Grundstücken im eigenen und fremden Namen.