Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Die Durchführung von Dachdeckerarbeiten aller Art sowie von Bauklempnerei und Gerüstbautätigkeiten, soweit diese zur Durchführung von Dachdeckerarbeiten dienen.