| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 Steuerberatergesetz, insbesondere
1. die Erstellung von Jahresabschlüssen,
2. die Hilfeleistung, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften,
3. die treuhänderische Verwaltung. |